Maskenpflicht auch nach dem 20. März

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, 

die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes sehen vor, dass zukünftig ein Basisschutz sichergestellt ist und seit dem 20. März geänderte Regelungen z.B. für die Maskentragepflicht und Testungen in allen gesellschaftlichen Bereichen bestehen. 

Insbesondere folgende Regelungen gelten aber weiterhin:

 -Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Schulgebäude und während der

Unterrichtszeit (mit Ausnahme des Sport- und Musikunterrichts)

 - 3G-Nachweis für schulfremde Personen in der Schule (sofern sie sich nicht ohne

Kontakt zu schulinternen Personen bzw. nur sehr kurzfristig in der Schule aufhalten)

 - Umgang mit Erkältungs- oder Krankheitssymptomen

 - Regelmäßiges Lüften

 Auch die saarländische Absonderungsverordnung (Saarländische Verordnung zur Absonderung bei Infektionsfällen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Schulen, Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege (Saarländische Absonderungsverordnung – SLAbsonderungsVO) vom 25.2.2022) bleibt weiterhin unverändert gültig.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Klassenlehrkraft Ihres Kindes zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

J.-P. Link

Rektor